1. Allgemeines, Geltung

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir trotz entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Diese Bedingungen finden nur Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Handelsvertreter oder Beauftragten besitzen keine Abschlussvollmacht; mit ihnen geschlossene Vereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

2. Angebote, Vertragsabschlüsse, Stornierungen

Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung des Auftrags zustande. Dies gilt insbesondere auch für Einzelabrufe aus bestehenden Rahmenaufträgen. Für Nachteile und Schäden, die durch unvollständige oder nicht hinreichend genaue Angaben im Auftrag verursacht sind, haften wir nicht. Katalogangaben, Zeichnungen und Abbildungen oder sonstige technischen Angaben auf unseren Drucksachen, Prospekten und Internetseiten sind unverbindlich. Im Auftragsfall müssen technische Daten und Zeichnungen ausdrücklich schriftlich bestätigt sein. Die Produkte der AiolosAir sind Auftragsbezogen gefertigt. Die Rücknahme der bestellten Produkte ist daher ausgeschlossen. Eine Massen oder Produktänderung, abweichend zum Angebot,  gilt durch die Auftragsbestätigung als fest vereinbart. Bei Stornierungen, auch von Teilen einer bestellten Ware oder Leistung, ist der Auftraggeber verpflichtet, unbeschadet der Möglichkeit, einen weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu können, eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Prozent, bezogen auf den Kaufpreis ohne Schadensnachweis zur Deckung der Betriebs- und Bearbeitungskosten zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Für diesen Fall schuldet er den tatsächlich entstandenen Schaden der Höhe nach.

3. Lieferzeit

Lieferzeiten gelten stets als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie vor Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen.  Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Standort verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wir behalten uns ausdrücklich in allen Fällen Liefermöglichkeit vor. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse bei unseren Zulieferern oder während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer wie auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Für Nachteile oder Schäden, die durch Maßnahmen im Rahmen des Arbeitskampfes oder durch Eintritt unvorhergesehener Hindernisse entstehen, haften wir nicht.

4. Preise

Die Preise sind die jeweils gültigen Nettopreise zum Zeitpunkt der Lieferung, die sich um die nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils geltende Mehrwertsteuer erhöhen. Sie gelten ab Werk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Ist Lieferung "frei Baustelle" vereinbart, so ist das Vorhandensein einer durch mind. ein Nutzfahrzeug befahrbaren Straße vorausgesetzt; die erwähnte Vereinbarung umfasst weder unsere Verpflichtung zum Abladen noch deren Kosten. Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Lohn- und / oder Materialpreiserhöhungen ein, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Ansonsten haben unsere Preise - sofern auf unseren Angeboten nicht anders vermerkt - eine Bindefrist von 90 Kalendertagen.

5. Abtretung und Aufrechnung

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht zugestanden sind oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung fälliger und rechtskräftig festgestellter sowie vermeintlicher Gegenansprüche uns gegenüber an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Abtretungserklärungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung bzw. Bestätigung durch uns.

6. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung

Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unseren Standort verlässt. Verzögert sich der Versand durch ein Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Auch für den Fall einer Zusendung der Ware durch den Besteller aufgrund einer unberechtigten Reklamation reist die Ware auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Ansprüche auf Ersatz von Transportschäden können nur für versicherte Sendungen gestellt werden, wenn vom Empfänger unverzüglich eine Bestätigung des Transportunternehmens über den festgestellten Schaden beigebracht wird. Zur Transportversicherung sind wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zu dessen Lasten verpflichtet. Gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Wird eine bestelle Ware ohne wichtigen Grund nicht übernommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, unbeschadet der Möglichkeit, einen weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu können, eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Prozent, bezogen auf den Kaufpreis ohne Schadensnachweis zur Deckung der Betriebs- und Bearbeitungskosten zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Für diesen Fall schuldet er den tatsächlich entstandenen Schaden der Höhe nach. Abrufaufträge werden von uns längstens drei Monate zurückgestellt. Eingelagerte Ware lagert auf Gefahr des Auftraggebers bzw. Käufers. Wir sind berechtigt nach Ablauf der Drei-Monats-Frist ohne vorherige Meldung oder Benachrichtigung die Lieferung vollständig auszuführen. Bei Nichtabnahme und erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Tagen sind wir berechtigt, ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz im Rahmen der o.g. Pauschalregelung geltend zu machen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, über die nicht abgenommene Ware frei zu verfügen. Die Verpackung wird von uns nicht zurückgenommen, es sei denn aufgrund einer schriftlichen Sondervereinbarung. Größtenteils sind unsere Verpackungen recyclingfähig.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, wie in Anlage 3 vereinbart. Bei anders lautenden Vereinbarungen, innerhalb von acht Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug auf unser Konto eingehend zu leisten. Teillieferungen können bei Auslieferung getrennt berechnet werden. Service- und Kundendienstrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse ohne Abzug zu zahlen.  Bei Scheckzahlungen tritt Zahlungswirkung erst mit endgültiger Einlösung ein. Gleiches gilt bei Wechselzahlungen, jedoch bedarf die Annahme von Wechseln der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In jedem Fall werden Wechsel nur für höchstens drei Monate Laufzeit ohne Gewähr für rechtzeitigen Protest hereingenommen. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers, ein Skonto wird nicht gewährt. Die Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus einem Geschäft mit uns in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, insbesondere Insolvenz-, Zahlungseinstellung oder Vergleichsantrag, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus dem betreffenden und anderen Geschäften mit dem Besteller sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlung oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug, Insolvenz- oder Vergleichsantrag des Bestellers werden jegliche Rabatte oder Boni, die bereits verbindlich gewährt sind, zuerst auf unsere ungesicherten Forderungen verrechnet. Ein Anspruch auf solche Boni und Rückvergütungen entsteht nur für bezahlte Rechnungen. Treten wir aus vorher benannten Gründen vom Vertrag zurück, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers schlechthin ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht schriftlich anerkannter Ansprüche oder Forderungen zurückzuhalten. Bei Überschreitung der Zahlungsziele werden, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, als Jahreszinsen 7 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8 Prozent Zinsen, berechnet.

8. Haftung für Mängel aus Lieferung

Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Liefergegenstand weiterveräußert. Der Besteller hat eintretende Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3 Werktagen nach Wareneingang dem Lieferer bzw. unseren Vertretern schriftlich mitzuteilen  und unter genauer Bezeichnung des Fehlers und der Rechnungsnummer anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung sind Belege, Muster, Packzettel und/oder die fehlerhafte Ware an uns zurückzusenden. Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme hätten festgestellt werden können, ausgeschlossen.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Behandlung / Lagerung der Ware, durch den Besteller bzw. durch Dritte. Ansprüche für Ersatz des durch eine schlechte/ fehlerhafte Lieferung etwa entstandenen weitergehenden Schadens aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.

Ein Mangel des Liefergegenstands liegt nicht vor, wenn von uns gelieferte Produkte im Betrieb des Käufers in funktioneller Verbindung mit bereits vorhandenen oder von dritter Seite erworbenen Produktkomponenten benutzt werden, sofern die Störung durch nicht von uns gelieferte Komponenten oder deren mangelnde Kompatibilität verursacht wurde. Haben wir eine Kompatibilität mit Fremdprodukten ausdrücklich und schriftlich zugesichert, bezieht sich dies nur auf die im Zeitpunkt der Zusicherung aktuelle Produktversion, nicht jedoch auf ältere oder künftige Produktversionen. Ein Mangel des Liefergegenstands liegt darüber hinaus nicht vor, wenn und soweit eine Störung darauf beruht, dass der Käufer die Einhaltung von technischen Rahmenbedingungen nicht sichergestellt hat, die in der Dokumentation und/oder in den ergänzenden Unterlagen vorgegeben sind. Sollten wir in einem solchen Fall zur Beseitigung einer Störung herangezogen werden, hat der Käufer die entstehenden Kosten nach unseren jeweils geltenden Kostensätzen zu tragen. Ebenso hat der Käufer uns in einem solchen Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Der Käufer trägt in jedem Fall die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht auf vertragswidriger Verwendung der von uns gelieferten Produkte beruht. Sollte die Ware Mängel aufweisen, können wir nach unserer Wahl als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Die Verjährungsfristen im Falle eines Lieferregresses bleiben bei der Anwendung deutschen Rechts im Sinne der §§ 478, 479 BGB unberührt. Hinsichtlich etwaiger Ersatzleistungen und Nachbesserungsarbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Lieferung bzw. Ausführung der Leistung, die aber mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für unsere ursprüngliche Leistung läuft.

Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für Ersatzteile haften wir nur nach den vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen. Der Käufer hat uns unverzüglich über jede Mängelanzeige seines Käufers in Bezug auf unsere Leistungen zu informieren. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er keine Mängelansprüche gegen uns. Der Käufer hat zudem Beweise in geeigneter Form zu sichern und uns auf Verlangen Gelegenheit zur Überprüfung zu geben.

Nicht von uns autorisierte Werbeaussagen des Käufers gegenüber seinen Käufern oder in seinen Werbematerialien begründen keine Mängelansprüche gegen uns. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Sachmangels unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Sendet uns der Käufer den Liefergegenstand zur Mängelbeseitigung zu und stellen wir fest, dass die Mängelanzeige unberechtigt ist und Gewährleistungsansprüche nicht bestehen, fordern wir ihn auf, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung den Liefergegenstand abzuholen oder uns schriftlich zu erklären, dass er zurückgesandt oder repariert werden soll. Dabei weisen wir den Käufer darauf hin, dass wir ohne seine schriftliche Nachricht innerhalb dieser Frist dazu berechtigt sind, ihn auf seine Kosten zu verschrotten. Versand und Reparatur des Liefergegenstands erfolgen bei unberechtigter Mängelanzeige auf Kosten des Käufers. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden (bei der Anwendung deutschen Rechts im Sinne von § 823 BGB). Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung ersatzlose Aufwendungen verlangt. Eine weitergehende Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Handelsvertreter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.

Bei Liefergegenständen, die wir nach Berechnungen, Plänen und schriftlich vereinbarten Aufträgen des Kunden fertigen, haften wir ausschließlich für vereinbarungsgemäße und werkstoffgerechte Ausführung. Bei begründeter Reklamation sind wir zur Ersatzlieferung oder -Leistung berechtigt.

9. Reklamation, Gewährleistung

AiolosAir übernimmt keine Gewährleistung für Reklamationen, entstanden aus missverständlichen oder nicht den Erfordernissen entsprechenden Produkteigenschaften. Die Überprüfung obliegt dem Besteller. Die Gewährleistung beschränkt sich lediglich auf die dem Besteller zugesagten Produkteigenschaften der Produkte. Im Reklamationsfall verpflichten wir uns, die beanstandeten Kaufgegenstände auf Mangelhaftigkeit werkseitig oder vor Ort untersuchen zu lassen. Eine Überprüfungsmöglichkeit muss uns gewährt werden. Mehrkosten, die uns im Rahmen der Mängelbeseitigung dadurch entstehen, dass die Geräte nicht freizugänglich oder durch Revisionsöffnungen zugänglich sind, gehen zu Lasten des Bestellers. Warenmängel an von uns gelieferten Sachen vor der Montage durch den Auftraggeber oder einen von diesem eingeschalteten Dritten erkennbar, tragen wir die Kosten der

Demontage und Montage und daraus entstehende Folgekosten nicht.

Soweit die Untersuchung ergibt, dass wir den Grund der Reklamation nicht zu vertreten haben, insbesondere, dass der Grund der Reklamation an einer unsachgemäßen Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Käufer liegt, ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche aus der Überprüfung und Reparatur entstehenden Kosten zu erstatten. Bis zum Ausgleich der Kosten steht uns ein Zurückbehaltungsrecht der Ware zu. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die DIN-Toleranzen ohne erhöhte Anforderungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten Dritter, unsachgemäßer Montage und Lagerung durch Dritte sowie vergleichbarer sonstiger Ursachen ohne unser Verschulden entstehen.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages kann dies auf 2 Jahre erweitert werden


Bei Bauvertragssachen im Sinne von §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baustoffe und Bauteile) und Werkleistungen im Sinne von §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Planung und Überwachungsleistungen an Bauvorhaben) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Ersatzstücke haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Gegenstand und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Gegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder die über den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden hinausgehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Lüftungsgeräte bedürfen regelmäßiger Wartung. Sie müssen daher frei oder durch Revisionsöffnungen zugänglich sein. Des Weiteren liegen jeder Lieferung / Gerät unsere Allgemeine Einbau-bedingungen und Sicherheitsvorschriften zur Beachtung bei.

10. Eigentumsvorbehalt

AiolosAir behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Forderung aus dem offenen Saldo. Übersteigt der Schätzwert des dem Auftragnehmer als Sicherheit dienenden Vorbehalts gutes die noch offene Forderung gegenüber dem Auftraggeber um mehr als fünfzig Prozent, so kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Freigabe von Sicherheiten verlangen. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu unterrichten und ihm alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die zur Durchsetzung des Eigentums des Auftragnehmers dienen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrage gegenüber AiolosAir nicht nach, insbesondere tritt Zahlungsverzug nach § 284 BGB ein, ist der Auftragnehmer nach Vorankündigung berechtigt, das Vorbehaltsgut zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Insoweit ist der Auftragnehmer berechtigt, die Geschäftsräume und das Betriebsgrundstück des Auftraggebers zu betreten, um das Vorbehaltsgut abzuholen. Die Umsetzung der vorstehenden Maßnahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu veräußern bzw. zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt anstelle des Eigentumsanspruches des Auftragnehmers die Forderung des Auftraggebers gegenüber dem Dritten, der aus der Veräußerung oder Verarbeitung herrührt, den der Auftraggeber insoweit an den Auftragnehmer schon jetzt sicherungshalber abtritt.  AiolosAir ist berechtigt, dann die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vorbehaltsgut auf Kosten des Auftraggebers gegen jedes Risiko zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber auf Verlangen nachweist, dass er eine entsprechende Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen hat.

11. Leistungsstörungen, Sicherstellung, Verwertung


Wir sind berechtigt, die Geschäftsbeziehungen aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den jeweils offen stehenden Saldo mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen, wenn:

a) der Zahlungsrückstand mindestens 10 % des offenen Gesamtsaldos ausmacht,

b) sich die Vermögensverhältnisse auf der Seite des Auftraggebers wesentlich verändert oder verschlechtert haben oder eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt,

c) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht habt,

d) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verloren

geht, erheblich beschädigt oder zerstört wird und andererseits der fällige Kaufpreis nicht ausgeglichen wird.

 

Bei Fälligstellung des noch offenen Saldos aus den vorgenannten Gründen erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden und verpflichten sich, die Ware sofort an uns oder an einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Der Einschaltung eines Sequesters bedarf es nicht. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter und bevollmächtigter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck Ihre Geschäftsräume bzw. den Standort der sonstigen Ware zu betreten. Nach entsprechender Fristsetzung sind wir berechtigt, die Ware und evtl. andere uns übereignete Sicherheiten nach unserem Ermessen frei zu verwerten. Insoweit wird Ihnen Gutschrift erteilt. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer seine Lieferung frei von Rechten Dritter (Schutz- und Urheberrechte). Soweit dennoch eine Schutzrechtsverletzung vorliegen sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, entweder das Nutzungsrecht vom berechtigten Dritten zu beschaffen oder den Kauf entstand insoweit abzuändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Ist dies für den Auftragnehmer nicht zumutbar, so sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall wechselseitig  ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Soweit Rechtsmängel sonstiger Art vorliegen, gilt die vorstehende Regelung über Sachmängel entsprechend. Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit ihm gegenüber Rechtsmängel geltend gemacht werden, dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und dem Auftragnehmer alle Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber dem Dritten uneingeschränkt offen zu halten. Ein Anerkenntnis zu Lasten des Auftragnehmers führt zum Verlust einer möglichen Rechtsmängelhaftung gegenüber dem Auftragnehmer.

 

12. Schadenersatz


Schadenersatzansprüche z.B. durch Verletzung der Vertragspflicht bzw. unerlaubter Handlung können nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln erhoben werden. Der Ersatz beschränkt sich auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Für Folgeschäden wird kein Ersatz geleistet.

 

13. Geistiges Eigentum


AiolosAir  ist berechtigt, ausgeführte Lieferungen für unsere Werbezwecke zu fotografieren und diese Lichtbilder im Rahmen unserer Werbung zu verwenden. Von uns übersandte Kataloge, Entwürfe und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht kopiert, auch nicht teilweise nachgeahmt oder dritten Personen zum Zwecke gewerbsmäßiger Verwertung überlassen werden. Der Besteller erwirbt mit seiner Zahlung keine Rechte auf Erfindungen, Einrichtungen und Werkzeuge, die sich aus der Ausführung des jeweiligen Auftrags ergeben. Alle konstruktiven Ideen bleiben unser geistiges Eigentum.

 

14. Export- und Kontrollbestimmungen


Die Liefergegenstände sowie etwaige Ersatzteile können den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Staaten unterliegen. Im Falle eines späteren Exports des Liefergenstandes in das Ausland ist der Käufer für die Einhaltung der dortigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Erbringt der Käufer im Falle des Exports eines Liefergegenstandes nicht den erforderlichen Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit, so hat er den im Inland geltenden Umsatzsteuersatz zu zahlen.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist Essen.

Gerichtsstand ist Essen.

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts (CISG).

 

16. Sonstiges


Im Falle der Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle der weggefallenen Bestimmungen soll eine solche treten, die dem tat-sächlichen Parteiwillen entspricht. Internet:  www.aiolosair.eu