1. Allgemeines, Geltung
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die
nachstehenden Bedingungen zugrunde. Abweichungen von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit stets unserer
schriftlichen Bestätigung. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen haben
keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht
an, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir trotz
entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des
Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle
künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Diese Bedingungen finden nur Anwendung
gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Handelsvertreter oder
Beauftragten besitzen keine Abschlussvollmacht; mit ihnen geschlossene
Vereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2. Angebote, Vertragsabschlüsse, Stornierungen
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die
Ausführung des Auftrags zustande. Dies gilt insbesondere auch für Einzelabrufe
aus bestehenden Rahmenaufträgen. Für Nachteile und Schäden, die durch
unvollständige oder nicht hinreichend genaue Angaben im Auftrag verursacht
sind, haften wir nicht. Katalogangaben, Zeichnungen und Abbildungen oder
sonstige technischen Angaben auf unseren Drucksachen, Prospekten und
Internetseiten sind unverbindlich. Im Auftragsfall müssen technische Daten und
Zeichnungen ausdrücklich schriftlich bestätigt sein. Die Produkte der AiolosAir
sind Auftragsbezogen gefertigt. Die Rücknahme der bestellten Produkte ist daher
ausgeschlossen. Eine Massen oder Produktänderung, abweichend zum Angebot, gilt durch die Auftragsbestätigung als fest
vereinbart. Bei Stornierungen, auch von Teilen einer bestellten Ware oder Leistung,
ist der Auftraggeber verpflichtet, unbeschadet der Möglichkeit, einen
weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu können, eine
Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Prozent, bezogen auf den Kaufpreis ohne
Schadensnachweis zur Deckung der Betriebs- und Bearbeitungskosten zu zahlen.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist. Für diesen Fall schuldet er den tatsächlich
entstandenen Schaden der Höhe nach.
3. Lieferzeit
Lieferzeiten gelten stets als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist
beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie vor
Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand unseren Standort verlassen hat oder Versandbereitschaft
mitgeteilt ist. Wir behalten uns ausdrücklich in allen Fällen Liefermöglichkeit
vor. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Dies gilt
auch dann, wenn solche Ereignisse bei unseren Zulieferern oder während eines
bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Wenn die Behinderung länger als 3
Monate dauert, ist der Käufer wie auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher
Hinderungsgründe teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Für Nachteile oder
Schäden, die durch Maßnahmen im Rahmen des Arbeitskampfes oder durch Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse entstehen, haften wir nicht.
4. Preise
Die Preise sind die jeweils gültigen Nettopreise zum Zeitpunkt der
Lieferung, die sich um die nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils geltende
Mehrwertsteuer erhöhen. Sie gelten ab Werk und schließen die Kosten für
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Ist Lieferung
"frei Baustelle" vereinbart, so ist das Vorhandensein einer durch mind. ein
Nutzfahrzeug befahrbaren Straße vorausgesetzt; die erwähnte Vereinbarung
umfasst weder unsere Verpflichtung zum Abladen noch deren Kosten. Treten
zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Lohn- und / oder
Materialpreiserhöhungen ein, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
erhöhen. Ansonsten haben unsere Preise - sofern auf unseren Angeboten nicht
anders vermerkt - eine Bindefrist von 90 Kalendertagen.
5. Abtretung und Aufrechnung
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht zugestanden sind oder
rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung fälliger und rechtskräftig
festgestellter sowie vermeintlicher Gegenansprüche uns gegenüber an Dritte ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Abtretungserklärungen bedürfen einer schriftlichen
Genehmigung bzw. Bestätigung durch uns.
6. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung
Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Zu
Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Ware unseren Standort verlässt. Verzögert sich der Versand durch ein
Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der
Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Auch für den Fall einer
Zusendung der Ware durch den Besteller aufgrund einer unberechtigten
Reklamation reist die Ware auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers. Ansprüche
auf Ersatz von Transportschäden können nur für versicherte Sendungen gestellt
werden, wenn vom Empfänger unverzüglich eine Bestätigung des
Transportunternehmens über den festgestellten Schaden beigebracht wird. Zur
Transportversicherung sind wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers
zu dessen Lasten verpflichtet. Gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen und
ist vom Umtausch ausgeschlossen. Wird eine bestelle Ware ohne wichtigen Grund
nicht übernommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, unbeschadet der
Möglichkeit, einen weitergehenden Schadenersatz geltend machen zu können, eine
Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Prozent, bezogen auf den Kaufpreis ohne
Schadensnachweis zur Deckung der Betriebs- und Bearbeitungskosten zu zahlen.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist. Für diesen Fall schuldet er den tatsächlich
entstandenen Schaden der Höhe nach. Abrufaufträge werden von uns längstens drei
Monate zurückgestellt. Eingelagerte Ware lagert auf Gefahr des Auftraggebers
bzw. Käufers. Wir sind berechtigt nach Ablauf der Drei-Monats-Frist ohne
vorherige Meldung oder Benachrichtigung die Lieferung vollständig auszuführen.
Bei Nichtabnahme und erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von
14 Tagen sind wir berechtigt, ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos zu
kündigen und Schadensersatz im Rahmen der o.g. Pauschalregelung geltend zu
machen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, über die nicht abgenommene Ware
frei zu verfügen. Die Verpackung wird von uns nicht zurückgenommen, es sei
denn aufgrund einer schriftlichen Sondervereinbarung. Größtenteils sind unsere
Verpackungen recyclingfähig.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, wie in Anlage 3 vereinbart. Bei
anders lautenden Vereinbarungen, innerhalb von acht Tagen mit 2 % Skonto oder
30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug auf unser Konto eingehend zu
leisten. Teillieferungen können bei Auslieferung getrennt berechnet werden.
Service- und Kundendienstrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt netto
Kasse ohne Abzug zu zahlen. Bei Scheckzahlungen tritt Zahlungswirkung
erst mit endgültiger Einlösung ein. Gleiches gilt bei Wechselzahlungen, jedoch
bedarf die Annahme von Wechseln der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In
jedem Fall werden Wechsel nur für höchstens drei Monate Laufzeit ohne Gewähr
für rechtzeitigen Protest hereingenommen. Diskont und Wechselspesen gehen zu
Lasten des Bestellers, ein Skonto wird nicht gewährt. Die Entgegennahme von
Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus
einem Geschäft mit uns in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf
eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, insbesondere
Insolvenz-, Zahlungseinstellung oder Vergleichsantrag, so sind wir berechtigt,
alle Forderungen aus dem betreffenden und anderen Geschäften mit dem Besteller
sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns
gelieferten Waren zu fordern. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vor Lieferung
Vorauszahlung oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug, Insolvenz- oder Vergleichsantrag
des Bestellers werden jegliche Rabatte oder Boni, die bereits verbindlich
gewährt sind, zuerst auf unsere ungesicherten Forderungen verrechnet. Ein
Anspruch auf solche Boni und Rückvergütungen entsteht nur für bezahlte
Rechnungen. Treten wir aus vorher benannten Gründen vom Vertrag zurück, sind
Schadenersatzansprüche des Bestellers schlechthin ausgeschlossen. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht
schriftlich anerkannter Ansprüche oder Forderungen zurückzuhalten. Bei
Überschreitung der Zahlungsziele werden, ohne dass es einer förmlichen
Inverzugsetzung bedarf, als Jahreszinsen 7 Prozent über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8 Prozent Zinsen, berechnet.
8. Haftung für Mängel aus Lieferung
Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Liefergegenstand weiterveräußert. Der
Besteller hat eintretende Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 3
Werktagen nach Wareneingang dem Lieferer bzw. unseren Vertretern schriftlich
mitzuteilen und unter genauer Bezeichnung des Fehlers und der
Rechnungsnummer anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung sind Belege, Muster,
Packzettel und/oder die fehlerhafte Ware an uns zurückzusenden. Ansprüche des
Käufers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Leistung sind
ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Versteckte
Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Nach
Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der
Abnahme hätten festgestellt werden können, ausgeschlossen.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Behandlung /
Lagerung der Ware, durch den Besteller bzw. durch Dritte. Ansprüche für Ersatz
des durch eine schlechte/ fehlerhafte Lieferung etwa entstandenen
weitergehenden Schadens aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung
sind ausgeschlossen.
Ein Mangel des Liefergegenstands liegt nicht vor, wenn von uns
gelieferte Produkte im Betrieb des Käufers in funktioneller Verbindung mit
bereits vorhandenen oder von dritter Seite erworbenen Produktkomponenten
benutzt werden, sofern die Störung durch nicht von uns gelieferte Komponenten
oder deren mangelnde Kompatibilität verursacht wurde. Haben wir eine
Kompatibilität mit Fremdprodukten ausdrücklich und schriftlich zugesichert,
bezieht sich dies nur auf die im Zeitpunkt der Zusicherung aktuelle
Produktversion, nicht jedoch auf ältere oder künftige Produktversionen. Ein
Mangel des Liefergegenstands liegt darüber hinaus nicht vor, wenn und soweit
eine Störung darauf beruht, dass der Käufer die Einhaltung von technischen
Rahmenbedingungen nicht sichergestellt hat, die in der Dokumentation und/oder
in den ergänzenden Unterlagen vorgegeben sind. Sollten wir in einem solchen Fall
zur Beseitigung einer Störung herangezogen werden, hat der Käufer die
entstehenden Kosten nach unseren jeweils geltenden Kostensätzen zu tragen.
Ebenso hat der Käufer uns in einem solchen Fall von Schadensersatzansprüchen
Dritter freizustellen. Der Käufer trägt in jedem Fall die Beweislast dafür,
dass ein Schaden nicht auf vertragswidriger Verwendung der von uns gelieferten
Produkte beruht. Sollte die Ware Mängel aufweisen, können wir nach unserer Wahl
als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Erst
wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich
nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Käufer nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Die Verjährungsfristen
im Falle eines Lieferregresses bleiben bei der Anwendung deutschen Rechts im
Sinne der §§ 478, 479 BGB unberührt. Hinsichtlich etwaiger Ersatzleistungen und
Nachbesserungsarbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab
Lieferung bzw. Ausführung der Leistung, die aber mindestens bis zum Ablauf der
Gewährleistungsfrist für unsere ursprüngliche Leistung läuft.
Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus
entstehenden Folgen befreit. Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile werden
unser Eigentum. Für Ersatzteile haften wir nur nach den vorliegenden Liefer-
und Verkaufsbedingungen. Der Käufer hat uns unverzüglich über jede
Mängelanzeige seines Käufers in Bezug auf unsere Leistungen zu informieren.
Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er keine Mängelansprüche
gegen uns. Der Käufer hat zudem Beweise in geeigneter Form zu sichern und uns
auf Verlangen Gelegenheit zur Überprüfung zu geben.
Nicht von uns autorisierte Werbeaussagen des Käufers gegenüber seinen
Käufern oder in seinen Werbematerialien begründen keine Mängelansprüche gegen
uns. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab
Gefahrübergang. Für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines
Sachmangels unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Sie beginnt
ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Sendet uns der Käufer
den Liefergegenstand zur Mängelbeseitigung zu und stellen wir fest, dass die
Mängelanzeige unberechtigt ist und Gewährleistungsansprüche nicht bestehen,
fordern wir ihn auf, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der
Mitteilung den Liefergegenstand abzuholen oder uns schriftlich zu erklären,
dass er zurückgesandt oder repariert werden soll. Dabei weisen wir den Käufer
darauf hin, dass wir ohne seine schriftliche Nachricht innerhalb dieser Frist
dazu berechtigt sind, ihn auf seine Kosten zu verschrotten. Versand und
Reparatur des Liefergegenstands erfolgen bei unberechtigter Mängelanzeige auf
Kosten des Käufers. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den
vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden (bei der Anwendung deutschen Rechts im Sinne von § 823 BGB). Diese
Begrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des
Schadens statt der Leistung ersatzlose Aufwendungen verlangt. Eine
weitergehende Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt
unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe
auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Handelsvertreter und sonstigen Erfüllungs- und/oder
Verrichtungsgehilfen.
Bei Liefergegenständen, die wir nach Berechnungen, Plänen und
schriftlich vereinbarten Aufträgen des Kunden fertigen, haften wir
ausschließlich für vereinbarungsgemäße und werkstoffgerechte Ausführung. Bei
begründeter Reklamation sind wir zur Ersatzlieferung oder -Leistung berechtigt.
9. Reklamation, Gewährleistung
AiolosAir übernimmt keine Gewährleistung für Reklamationen, entstanden
aus missverständlichen oder nicht den Erfordernissen entsprechenden
Produkteigenschaften. Die Überprüfung obliegt dem Besteller. Die Gewährleistung
beschränkt sich lediglich auf die dem Besteller zugesagten Produkteigenschaften
der Produkte. Im Reklamationsfall verpflichten wir uns, die beanstandeten
Kaufgegenstände auf Mangelhaftigkeit werkseitig oder vor Ort untersuchen zu
lassen. Eine Überprüfungsmöglichkeit muss uns gewährt werden. Mehrkosten, die
uns im Rahmen der Mängelbeseitigung dadurch entstehen, dass die Geräte nicht
freizugänglich oder durch Revisionsöffnungen zugänglich sind, gehen zu Lasten
des Bestellers. Warenmängel an von uns gelieferten Sachen vor der Montage durch
den Auftraggeber oder einen von diesem eingeschalteten Dritten erkennbar,
tragen wir die Kosten der
Demontage und Montage und daraus entstehende Folgekosten nicht.
Soweit die Untersuchung ergibt, dass wir den Grund der Reklamation
nicht zu vertreten haben, insbesondere, dass der Grund der Reklamation an einer
unsachgemäßen Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Käufer liegt, ist der
Käufer verpflichtet, uns sämtliche aus der Überprüfung und Reparatur entstehenden
Kosten zu erstatten. Bis zum Ausgleich der Kosten steht uns ein
Zurückbehaltungsrecht der Ware zu. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die
DIN-Toleranzen ohne erhöhte Anforderungen. Die Gewährleistung erstreckt sich
nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, mutwilliger
Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten Dritter, unsachgemäßer Montage und
Lagerung durch Dritte sowie vergleichbarer sonstiger Ursachen ohne unser
Verschulden entstehen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages kann dies auf 2 Jahre erweitert werden
Bei Bauvertragssachen im Sinne von §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baustoffe
und Bauteile) und Werkleistungen im Sinne von §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Planung
und Überwachungsleistungen an Bauvorhaben) gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen. Für Ersatzstücke haften wir im gleichen Umfang wie für
den ursprünglichen Gegenstand und zwar nur bis zum Ablauf der für den
ursprünglichen Gegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Über die vorstehenden
Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind
ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind oder die über den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden hinausgehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in
den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Lüftungsgeräte bedürfen
regelmäßiger Wartung. Sie müssen daher frei oder durch Revisionsöffnungen
zugänglich sein. Des Weiteren liegen jeder Lieferung / Gerät unsere Allgemeine
Einbau-bedingungen und Sicherheitsvorschriften zur Beachtung bei.
10. Eigentumsvorbehalt
AiolosAir behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem
Auftraggeber zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das
gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Forderung aus dem offenen Saldo.
Übersteigt der Schätzwert des dem Auftragnehmer als Sicherheit dienenden
Vorbehalts gutes die noch offene Forderung gegenüber dem Auftraggeber um mehr
als fünfzig Prozent, so kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Freigabe
von Sicherheiten verlangen. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der
Auftraggeber den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu unterrichten und ihm
alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die zur Durchsetzung des
Eigentums des Auftragnehmers dienen. Kommt der Auftraggeber seinen
Verpflichtungen aus dem Vertrage gegenüber AiolosAir nicht
nach, insbesondere tritt Zahlungsverzug nach § 284 BGB ein, ist der
Auftragnehmer nach Vorankündigung berechtigt, das Vorbehaltsgut zurückzunehmen.
Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Insoweit ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Geschäftsräume und das Betriebsgrundstück des
Auftraggebers zu betreten, um das Vorbehaltsgut abzuholen. Die Umsetzung der
vorstehenden Maßnahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Auftraggeber
ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu
veräußern bzw. zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt anstelle des
Eigentumsanspruches des Auftragnehmers die Forderung des Auftraggebers
gegenüber dem Dritten, der aus der Veräußerung oder Verarbeitung herrührt, den
der Auftraggeber insoweit an den Auftragnehmer schon jetzt sicherungshalber
abtritt. AiolosAir ist berechtigt, dann die Forderung im
eigenen Namen geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das
Vorbehaltsgut auf Kosten des Auftraggebers gegen jedes Risiko zu versichern,
sofern nicht der Auftraggeber auf Verlangen nachweist, dass er eine
entsprechende Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen hat.
11. Leistungsstörungen, Sicherstellung, Verwertung
Wir sind berechtigt, die Geschäftsbeziehungen aus wichtigem Grunde
mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den jeweils offen stehenden Saldo mit
sofortiger Wirkung fällig zu stellen, wenn:
a) der Zahlungsrückstand mindestens 10 % des offenen Gesamtsaldos
ausmacht,
b) sich die Vermögensverhältnisse auf der Seite des Auftraggebers
wesentlich verändert oder verschlechtert haben oder eine erhebliche
Vermögensgefährdung eintritt,
c) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht
habt,
d) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verloren
geht, erheblich beschädigt oder zerstört wird und andererseits der
fällige Kaufpreis nicht ausgeglichen wird.
Bei Fälligstellung des noch offenen Saldos aus den vorgenannten
Gründen erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden und verpflichten
sich, die Ware sofort an uns oder an einen von uns beauftragten Dritten zur
Sicherstellung herauszugeben. Der Einschaltung eines Sequesters bedarf es
nicht. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter und
bevollmächtigter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck
Ihre Geschäftsräume bzw. den Standort der sonstigen Ware zu betreten. Nach
entsprechender Fristsetzung sind wir berechtigt, die Ware und evtl. andere uns
übereignete Sicherheiten nach unserem Ermessen frei zu verwerten. Insoweit wird
Ihnen Gutschrift erteilt. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes
vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer seine Lieferung frei von Rechten
Dritter (Schutz- und Urheberrechte). Soweit dennoch eine Schutzrechtsverletzung
vorliegen sollte, ist der Auftragnehmer verpflichtet, entweder das
Nutzungsrecht vom berechtigten Dritten zu beschaffen oder den Kauf entstand
insoweit abzuändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Ist
dies für den Auftragnehmer nicht zumutbar, so sind beide Seiten zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall
wechselseitig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor. Soweit Rechtsmängel sonstiger Art vorliegen, gilt die
vorstehende Regelung über Sachmängel entsprechend. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, soweit ihm gegenüber Rechtsmängel geltend gemacht werden, dies
dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und dem Auftragnehmer
alle Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber dem Dritten uneingeschränkt offen zu
halten. Ein Anerkenntnis zu Lasten des Auftragnehmers führt zum Verlust einer
möglichen Rechtsmängelhaftung gegenüber dem Auftragnehmer.
12. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche z.B. durch Verletzung der Vertragspflicht bzw.
unerlaubter Handlung können nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Handeln erhoben werden. Der Ersatz beschränkt sich auf den typisch
vorhersehbaren Schaden. Für Folgeschäden wird kein Ersatz geleistet.
13. Geistiges Eigentum
AiolosAir ist berechtigt, ausgeführte Lieferungen
für unsere Werbezwecke zu fotografieren und diese Lichtbilder im Rahmen unserer
Werbung zu verwenden. Von uns übersandte Kataloge, Entwürfe und Zeichnungen
bleiben unser Eigentum und dürfen nicht kopiert, auch nicht teilweise
nachgeahmt oder dritten Personen zum Zwecke gewerbsmäßiger Verwertung
überlassen werden. Der Besteller erwirbt mit seiner Zahlung keine Rechte auf
Erfindungen, Einrichtungen und Werkzeuge, die sich aus der Ausführung des
jeweiligen Auftrags ergeben. Alle konstruktiven Ideen bleiben unser geistiges
Eigentum.
14. Export- und Kontrollbestimmungen
Die Liefergegenstände sowie etwaige Ersatzteile können den
Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Staaten
unterliegen. Im Falle eines späteren Exports des Liefergenstandes in das
Ausland ist der Käufer für die Einhaltung der dortigen gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich. Erbringt der Käufer im Falle des Exports eines
Liefergegenstandes nicht den erforderlichen Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit,
so hat er den im Inland geltenden Umsatzsteuersatz zu zahlen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Essen.
Gerichtsstand ist Essen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN Kaufrechts
(CISG).
16. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen bleiben
die übrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle der weggefallenen Bestimmungen
soll eine solche treten, die dem tat-sächlichen Parteiwillen entspricht.
Internet: www.aiolosair.eu